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   LG Saarbrücken, 12.06.1989 - 13b S 123/88   

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https://dejure.org/1989,22971
LG Saarbrücken, 12.06.1989 - 13b S 123/88 (https://dejure.org/1989,22971)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 12.06.1989 - 13b S 123/88 (https://dejure.org/1989,22971)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 12. Juni 1989 - 13b S 123/88 (https://dejure.org/1989,22971)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • mietrecht-saar.de (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)

    Schadensersatz: Umfang bei fristl. Kündigung (LG Sbr. 12.06.89); Schadensersatz

  • ungezieferabwehr.de (Kurzinformation)

    Kakerlaken/Schaben

Papierfundstellen

  • WuM 1991, 91
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • AG Brandenburg, 06.08.2001 - 32 C 520/00

    Auslegung des Fehlerbegriffs in § 537 Abs. 1 BGB bei erheblichem Befall einer

    Mit Recht wird jedoch wohl allgemein erwartet, dass ein Vermieter in Erfüllung der ihn treffenden Pflicht unverzüglich tätig wird, dem Mieter insoweit den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung gem. § 536 BGB ohne diese Hausgenossen zu gewährleisten (Amtsgericht Bonn, WuM 1986, Seite 113 f.; Amtsgericht Säckingen, WuM 1986, Seite 113; Amtsgericht Berlin-Tiergarten, MM 1997, Seite 243; Landgericht Kiel, WuM 1998, Seite 282; Amtsgericht Rendsburg, WuM 1989, Seite 284; Landgericht Saarbrücken, WuM 1991, Seiten 91 ff.; Amtsgericht Potsdam, WuM 1995, Seite 534; SchlHOLG, SchlHA 1970, Seiten 159 f.).

    Der § 544 BGB setzt insofern aber nicht voraus, dass eine Gesundheitsschädigung bereits eingetreten ist (Landgericht Saarbrücken, WuM 1991, Seiten 91 ff.).

    Es kommt vielmehr nur darauf an, ob eine Gesundheitsgefährdung konkret droht, dass heißt ob sie naheliegend ist (Landgericht Saarbrücken, WuM 1991, Seiten 91 ff.; Landgericht Paderborn, WuM 1998, Seite 21; Amtsgericht Bremerhaven, WuM 1975, Seite 147; Amtsgericht Berlin-Tiergarten, MM 1997, Seite 243).

    Allerdings scheidet eine Kündigung durch den Mieter nach § 554 BGB dann aus, wenn die Gesundheitsgefährdung durch verhältnismäßig leicht und kurzfristig zu beseitigende Mißstände verursacht wird und wenn der Vermieter auch zu sofortiger Abhilfe bereit ist (Landgericht Saarbrücken, WuM 1991, Seiten 91 ff.).

    Die Beklagten waren danach hier zur Kündigung des Mietverhältnisses nach § 544 BGB am 14.06.2000 berechtigt (Landgericht Saarbrücken, WuM 1991, Seiten 91 ff.; Amtsgericht Berlin-Tiergarten, MM 1997, Seite 243), da das Auftreten von Mäusen (Amtsgericht Berlin-Tiergarten, MM 1997, Seite 243) bzw. Zecken, Kellerasseln oder Kakalaken (Landgericht Berlin, GE 1997, Seite 689; Landgericht Saarbrücken, WuM 1991, Seiten 91 ff.) eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann.

  • KG, 22.09.2003 - 12 U 15/02

    Gewerberaummiete: Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung wegen funktionsunfähiger

    Der Anspruch ergibt sich aus den Grundsätzen der Positiven Vertragsverletzung i.V.m. § 544 BGB a.F. (vgl. Bub/Treier, a.a.O. IV Rdnr. 142; LG Saarbrücken WuM 1991, 91).
  • LG Lübeck, 06.11.1997 - 14 S 135/97

    Mietminderung und außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses bei

    Mietern wird das Recht einer fristlosen Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung nach der herrschenden Rechtsprechung und Lehre nicht erst dann eingeräumt, wenn eine Gesundheitsschädigung schon eingetreten ist, sondern bereits dann, wenn eine erhebliche Gefährdung konkret droht (vgl. hierzu z.B. LG Saarbrücken, WuM 1991, 91, 92; Palandt, BGB , 56. Aufl., Rdn. 32 zu § 544; Emmerich/Sonnenschein, Miete, 6. Aufl., Rdn. 3 zu § 544 m.w.N.).
  • LG Köln, 03.01.1996 - 10 S 314/95
    Dies ist aber abzulehnen, weil zwar die Möglichkeit zur Nutzung der Wohnung als solche, nicht aber die - individuell unterschiedlich zu bewertende - Art der Gestaltung der Wohnung als objektiver Vermögenswert anzusehen ist (LG Saarbrücken, WuM 1991, 91; LG Duisburg, WuM 1989, 14 ).
  • AG Dülmen, 30.09.2010 - 3 C 63/09

    Kein Anspruch auf Zahlung rückständigen Mietzinses bei wirksamer Mietminderung

    Dies beinhaltet auch die Wohlbefindlichkeit der Bewohner, welche jedenfalls hier durch die erhebliche Sichtbeeinträchtigung empfindlich gestört wird (so im Ergebnis auch LG Hamburg, WuM 1991, 91ff.).
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